Der Verkauf einer Eigentumswohnung ist ein rechtlich geregelter Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Neben der Kaufpreisverhandlung und dem Notartermin sind auch etwaige
Zustimmungspflichten der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft zu beachten. Diese
ergeben sich aus dem Grundbuch und der Teilungserklärung.
1. Vorbereitung des Verkaufs
Bevor die Wohnung zum Verkauf angeboten wird, sollten folgende Dokumente beschafft werden:
- Grundbuchauszug (Nachweis des Eigentums)
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (Regelungen zur Eigentümergemeinschaft)
- Wirtschaftspläne und Nebenkostenabrechnungen (zur Information für Kaufinteressenten)
- Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
Zudem sollte die Wohnung marktgerecht bewertet werden. Eine professionelle
Immobilienbewertung kann helfen, einen angemessenen Kaufpreis festzulegen.
2. Kaufinteressenten und Kaufvertragsverhandlungen
Nach der Vermarktung (Makler oder privater Verkauf) werden Kaufinteressenten besichtigt und verhandelt. Ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung kann sinnvoll sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
3. Notarielle Beurkundung
In Deutschland ist der Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung notariell zu beurkunden (§ 311bBGB). Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, prüft die Eigentumsverhältnisse und sorgt für die rechtssichere Abwicklung.
4. Zustimmung der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft
Ein entscheidender Punkt ist, ob die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft dem Verkauf zustimmen muss. Dies hängt von der Teilungserklärung und dem Grundbuch ab:
- Zustimmungsfrei: Wenn keine Zustimmungsklausel in der Teilungserklärung steht, kann die
Wohnung frei verkauft werden. - Zustimmung erforderlich: Einige Teilungserklärungen sehen vor, dass die
Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung den Verkauf genehmigen muss. Die
Zustimmung darf aber nicht willkürlich verweigert werden.
5. Übergang von Eigentum und Kaufpreiszahlung
Nach der notariellen Beurkundung wird der Kaufpreis fällig, sobald der Notar die sogenannte
Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lässt. Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, womit der Verkauf abgeschlossen ist.
6. Fazit
Der Verkauf einer Eigentumswohnung erfordert eine gute Vorbereitung und die Einhaltung
rechtlicher Vorgaben. Besonders wichtig ist, ob eine Zustimmungspflicht der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft besteht. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Eigentumswechsel wird erst mit der Grundbuchumschreibung wirksam.